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Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Aufsichtstätigkeit


Neben der Registeraufsicht im engeren Sinne hat die Abteilung Vermittleraufsicht 2007 mit Vor-Ort-Besuchen und Marktabklärungen begonnen. Alle Tätigkeiten sind darauf ausgerichtet, die Versicherungsnehmer vor Schaden zu bewahren.

Die Aufsicht besteht aus Vor-Ort-Besuchen beim Versicherungsvermittler in der ganzen Schweiz. Bei den Besuchen werden die ursprünglichen Angaben der Vermittler u.a. hinsichtlich der Eintragungsvoraussetzungen einer Revision unterzogen. Auch die Zusammenarbeitsvereinbarungen mit Versicherungsunternehmen, die Provisionierung und die Organisation sind Themen der Befragungen.

Schliesslich wird überprüft, ob die Versicherungsvermittler in allen Teilen die neuen Informationsvorschriften gemäss Art. 45 VAG befolgen. Alle gebundenen und ungebundenen Vermittler müssen seit 2006 diesen Informationspflichten beim ersten persönlichen Kundenkontakt nachkommen.

 

Bei der Marktaufsicht geht die FINMA konkreten Hinweisen aus dem Markt nach. Gleichzeitig werden aber auch die Maklerlisten der Versicherungsunternehmen mit dem Register abgeglichen und fehlbare Vermittler angegangen.

 

Unter www.vermittleraufsicht.ch haben Sie Einblick in das öffentliche Register der Vermittleraufsicht. Uberprüfen Sie Ihren Versicherungsmakler, ob er als registriertes Unternehmen oder als namentlicher Vermittler im Register aufgeführt ist.

 

Weitere Informationen über die FINMA und dessen Organisation erhalten aus der Bröschüre "FINMA in Kürze".

 

Gerne stehen wir Ihnen ebenfalls für Detailfragen zur neuen Gesetzgebung zur Verfügung.

 

 

Broschüre "FINMA in Kürze"

finma-in-kuerze-d.pdf